Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

im Gletscher Aktiv Hotel in Hintertux – Tux

Barrierefreiheit liegt uns am Herzen

Barrierefreiheits-Erklärung

Stand: 16.01.2026

Das Gletscher Aktiv Hotel Kössler ist bemüht, seine Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten und dabei alle geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese Erklärung bezieht sich auf die Website www.koessler.at, betrieben von Karina Mader.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes BaFG, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 76/2023 vom 19. Juli 2023, sowie der EU-Richtlinie RL EU 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die seit dem 28. Juni 2025 verbindlich anzuwenden ist.

Bankl am Wanderweg im Tuxertal beim Gletscher Aktiv Hotel in Hintertux Tux am Hintertuxer Gletscher

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus dem BaFG in Verbindung mit der genannten EU-Richtlinie. Im Rahmen einer internen Prüfung am 20.06.2025 wurde unsere Website anhand dieser Kriterien bewertet. Dabei hat sich gezeigt, dass die Website in weiten Teilen den vorgegebenen Standards entspricht.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz großer Sorgfalt und kontinuierlicher Weiterentwicklung konnten einzelne Bereiche nicht vollständig barrierefrei umgesetzt werden. Dies betrifft unter anderem bestimmte Farbkontraste in Bilddarstellungen. Um dennoch eine möglichst gute Zugänglichkeit zu gewährleisten, wurden alternative Funktionen wie ein Kontrastschalter integriert.

Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben wir auf dieser Website umgesetzt:

Schriftgröße

Sollte die Schrift als zu klein empfunden werden, lässt sie sich über das TT-Symbol am rechten Bildschirmrand bequem vergrößern.

Farbkontraste

Nicht alle Farbkombinationen auf der Website erfüllen die empfohlenen Kontrastwerte. Über das Symbol mit den zwei Halbkreisen am rechten Seitenrand kann jedoch jederzeit auf eine kontrastreichere Darstellung umgeschaltet werden.

Struktur der Überschriften

Einzelne automatisierte Barrierefreiheits-Tests erkennen manche Überschriften nicht korrekt. Dies ist auf den technischen Aufbau zurückzuführen. Die Hx-Struktur selbst ist korrekt umgesetzt, sodass Screenreader sämtliche Inhalte vollständig erfassen können.

Bedienelemente, Buttons und Links

Schaltflächen sind so gestaltet, dass sie von Screenreadern erkannt werden und den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrößen entsprechen. Zudem sind sie vollständig über die Tastatur, zum Beispiel mit der Tab-Taste, bedienbar. Bei Textlinks stehen aus technischen Gründen keine separaten Linktitel zur Verfügung.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften

Auf der Website sind vereinzelt Inhalte externer Anbieter eingebunden. Für diese Drittinhalte kann keine Aussage zur Barrierefreiheit im Sinne des BaFG und der EU-Richtlinie getroffen werden. Sie sind daher von den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.

Darüber hinaus finden sich auf der Website einzelne ältere Inhalte oder Dokumente, wie etwa Kartenmaterial von Skigebieten, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden. Diese Inhalte fallen nicht unter die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und sind derzeit nicht zur Überarbeitung vorgesehen.

Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit

Sollten Sie beim Besuch unserer Website auf Barrieren stoßen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung feststellen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte senden Sie uns eine kurze Beschreibung des Problems sowie die betroffene URL per E-Mail an info@koessler.at . Wir sind bemüht, gemeldete Barrieren ehestmöglich zu beheben und die Zugänglichkeit unserer Website laufend zu verbessern.

Kontaktadresse

Hotel Kössler
Familie Mader
Hintertux 758 | A-6293 Tux

Telefon: +43 5287 87490
Fax: +435287 87490 5
E-Mail: info@koessler.at

Durchsetzung

Alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden nach bestem Wissen und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt. Sollten Sie sich dennoch durch einen nicht ausreichend barrierefreien Inhalt benachteiligt fühlen, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle FFG wenden.